COVID-19 SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT
Grundprinzipien und Ziele
des Konzepts sind die Einhaltung des behördlichen Regelsets zum Infektionsschutz (Anweisungen des Robert Koch-Instituts und der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV).
Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Es findet ausschließlich Einzelunterricht statt. Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m ist ohne weiteres möglich.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
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In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
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In den Gesangskursen muss der Mindestabstand 2,5m betragen.
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Schüler warten vor ihrem Termin draußen.
2. Händedesinfektion
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Die Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
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Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
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Desinfektionsmittel befindet sich am Ein- und Ausgang, sowie im Badezimmer.
3. Masken
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Die Schüler und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes Masken zu tragen.
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Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
· Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden nach jedem Schüler desinfiziert bzw. ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
5. Benutzung der Instrumente
· Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente ist diesen Gegebenheiten angepasst.
6. Unterrichtskoordination
· Der Unterricht ist so koordiniert, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt ist.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
· Nach jeder Unterrichtseinheit lüften die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig.
8. Zutrittsverweigerung
· Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schüler und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
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Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
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Mitglieder der Risikogruppe müssen online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
10. Angebot alternativer Unterrichtsformen
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Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
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Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
11. Belehrung
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Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen belehrt.
Dieses Hygienekonzepts ist in den Räumlichkeiten sowie auf der Webseite unter https://www.aio-musicschool.de/corona veröffentlicht.